„Erbrecht aus einer Hand“. So stellt das Vorwort zur 2. Auflage den Kommentar (Verlag C.H.BECK) vor, der nicht nur das materielle Erbrecht und Verfahrensrecht, sondern zu möglichst allen typischerweise bei der Bearbeitung von Erbrechtsfällen auftauchenden Fragen – auch des Steuerrechts, des Vergütungs- und Kostenrechts – praktische Hilfe geben will. Um es vorweg zu nehmen: Die Zielvorgabe wurde erreicht.
Nur drei Jahre nach der Erstauflage präsentieren die Herausgeber auf Grund von Gesetzesänderungen im Erbrecht und seiner Nebengebiete eine umfangreiche Überarbeitung der Erstauflage. Der Kommentar ist hoch aktuell und auf den Stand Ende 2013 gebracht. Auch die ab 17.8.2015 geltende Europäische Erbrechtsverordnung ist in einer ersten Kommentierung sehr gelungen eingearbeitet. Das in der ersten Auflage bereits bemerkenswert hohe erbrechtliche Niveau der bisherigen Bearbeiter der einzelnen Vorschriften hat durch die weiteren, ausgewiesenen Spezialisten im Erbrecht zusätzliche erbrechtliche „Durchschlagskraft“ in der jetzigen 2. Auflage hinzugewonnen.
Der Kommentar ist auf dem besten Wege, zum „Palandt des Erbrechts“ zu werden. Er ist nicht nur für den Leser, der sich einen schnellen Überblick und Zugriff zu einer bestimmten erbrechtlichen Rechtslage verschaffen will, eine hervorragende Unterstützung. Er bietet zusätzlich prozessrechtliche Entscheidungshilfen für den forensisch tätigen Erbrechtler. Durch die umfassende Darstellung der Rechtsprechung und Literatur bietet die Neuauflage eine Vielzahl von Lösungsansätzen für den Erbrechtspraktiker. Der durchgängig sehr gut lesbare und flüssige Schreibstil trägt dem Praxisnutzen zusätzlich Rechnung. Dies wird durch die strukturierte und detaillierte Darstellung zu den einzelnen Normen, sei es zu den erbrechtlichen Vorschriften, zu den Länderberichten, den verfahrens- und kostenrechtlichen Hinweisen, ebenso untermauert, wie durch die Anmerkungen zum Erbschaftsteuergesetz.
Fazit: Der Weg zu einem Standardkommentar im Erbrecht ist lange. Der „Burandt/Rojahn“ hat ihn bereits in der zweiten Auflage geschafft. Für den Erbrechtspraktiker ist der „Burandt/Rojahn“ bereits in der 2. Auflage unverzichtbar geworden.
Weitere Inhalte zum Titel: Inhaltsverzeichnis, Leseprobe, Sachverzeichnis
Die Rezension wurde der NJW – Neue Juristische Wochenschrift 2014, Heft 39, entnommen.
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