Manchmal beginnt eine neue Ära, ohne dass die vorherige geendet hat: Beginnend mit der 28. Auflage ist Martin Heger als Mitautor in die Bearbeitung des (noch immer so benannten) „Lackner/Kühl“ (Verlag C.H.BECK) eingestiegen. Er kennt – wie auch im Vorwort betont wird – den Kommentar noch gut aus seiner Assistentenzeit bei Kristian Kühl, welcher das Werk seit der 21. Auflage mit und seit der 25. Auflage allein betreut und dabei maßgebend geprägt hat. Auch Kühl selbst zeichnet in der aktuellen Auflage aber etwa mit der allgemeinen Straftatlehre, den Tötungs- und Körperverletzungsdelikten sowie dem Großteil der Vermögensdelikte noch für ebenso umfangreiche und wie zentrale Passagen verantwortlich.
Dieses Zusammenwirken von „Lehrer und Schüler“ führt dazu, dass die Kommentierung „ohne Bruch“ erfolgt und dass die Markenzeichen des „Lackner/Kühl“ – Darstellung der wesentlichen Strukturen in knappen und prägnanten Sätzen sowie eine auf dem beschränkten Raum geradezu bewundernswerte Literaturauswertung – homogen erhalten bleiben. Dies gilt insbesondere auch für die beiden zentralen (jeweils von Heger kommentierten) neuen Strafvorschriften der §§ 226 a StGB (weibliche Genitalverstümmelung) und 237 StGB (Zwangsheirat). Ersteren hält Heger (entgegen teilweise geäußerte Kritik in der Literatur) für letztlich verfassungsrechtlich unbedenklich. Zur zweiten Vorschrift behandelt Heger auf bemerkenswert knappem Raum auch Sonderprobleme wie nicht staatlich anerkannte, rein religiöse Eheschließungen oder Auflösungen der Ehe ex tunc.
Alles in allem ist den Verfassern wieder ein Werk gewonnen, welches für denjenigen, der nur einen kurzen Einblick ins Strafrecht sucht, diesen auf knappem Raum leicht verständlich und doch mit zahlreichen Nachweisen ermöglicht, welches aber zugleich für denjenigen, der intensiv und vertieft im Strafrecht arbeitet, eine wertvolle Ergänzung seiner Bibliothek darstellt, weil er wichtige Zusammenhänge noch einmal komprimiert nachlesen kann, ohne sich in der mitunter nur schweren Übersichtlichkeit einer Großkommentierung verlieren zu müssen.
Weitere Inhalte zum Titel: Inhaltsverzeichnis, Leseprobe, Sachverzeichnis
Die Rezension wurde der NJW – Neue Juristische Wochenschrift 2014, Heft 39, entnommen.
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