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Rezension: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung

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Nach den Bänden 1 und 2 ist nun auch Band 3 des Münchner Kommentars zur Zivilprozessordnung (Verlag C.H.BECK) in der 4. Auflage erschienen. Herausgeber sind Krüger (Vorsitzender Richter am BGH a. D.) und Rauscher (Professor an der Universität Leipzig). Band 3 berücksichtigt alle Gesetzesänderungen bis März 2013, so etwa auch das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung und zur Änderung anderer Gesetze. Zimmermann kommentiert auf dieser Grundlage zum Beispiel den neuen § 173 GVG über die öffentliche Verkündung von Endentscheidungen in Ehe- und Familienstreitsachen.

Vor allem dem europäischen Zivilprozessrecht ist in dem Band 3 ein breiterer Raum eingeräumt worden. Ausführlich werden die EG-VollstreckungstitelVO, EG-ZustellVO, EG-BeweisVO, EG-MahnVO und die EG-BagatellVO kommentiert.

Bemerkenswert ist beispielsweise, wie der Kommentator Hau herausarbeitet, dass Art. 5 der EG-BagatellVO mit der EMRK und der EU-Grundrechte-Charta insoweit nicht vereinbar sein könnte, als diese Regelung kein Recht der Parteien auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung einräumt (vgl. Anh. §§ 1097 ff. ZPO, Art. 5, Rn. 2).

Besonders gelungen ist die Kommentierung der neuen §§ 198-201 GVG. Die Vorschriften enthalten Regelungen über die Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Auf 83 Randnummern in der Kommentierung zu § 198 GVG verteilt, werden der Normzweck, der Anwendungsbereich, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen, die Durchsetzung des Anspruchs sowie das Übergangsrecht ­erörtert. Bei der unangemessenen Dauer werden insbesondere die Kriterien der Schwierigkeit des Falles, das Verhalten des Betroffenen, das Verhalten des zuständigen Gerichts sowie die Bedeutung des Rechtsstreits für den Betroffenen angesprochen. Interessant sind die Ausführungen zur Anspruchskonkurrenz zwischen den Ansprüchen aus § 198 GVG und dem Amtshaftungsanspruch aus § 839 BGB. Zimmermann bezweifelt, dass die Streitgegenstände identisch sind (vgl. § 198 GVG Rn. 11), so dass die Ansprüche in getrennten Prozessen verfolgt werden müssen.

Wie schon die Bände 1 und 2 sticht auch der Band 3 durch seine unmittelbare Praxisnähe einerseits und seinen wissenschaftlichen Hintergrund andererseits heraus. Der Münchener Kommentar zur ZPO ist ein besonderer Gewinn und damit in jeder Hinsicht zu empfehlen.

Weitere Inhalte zum Titel: InhaltsverzeichnisLeseprobeSachverzeichnis

 

Die Rezension wurde der NJW – Neue Juristische Wochenschrift 2014, Heft 41, entnommen.

Die NJW erhalten Sie auf beck-shop.de.

NJW • Neue Juristische Wochenschrift
2016, C.H.BECK, ISBN 0341-1915,
Preis 132,50 € inkl. MwSt.

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